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Herzlich willkommen beim Behindertenverband Müritz e.V.

von Hanni Rossek
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Barrierefreiheit und Inklusion

Barrierefreiheit und Inklusion als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Die vielfältigen Veranstaltungen im Rahmen der Aktionstage des Behindertenverbandes Müritz e.V. anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen,der jährlich am 5.Mai begangen wird, sollen einen aktiven Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange und die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung leisten.

Der Behindertenverband Müritz e.V., hatte anlässlich seiner Aktionstage, anderen Akteuren, persönlich betroffenen Personen und Organisationen/ Institutionen, am 03.05.24, zu einem regen Austausch, zum genannten Thema, in der Friedrich- Dethloff- Schule, in Waren/Müritz, geladen.

Die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist nur möglich, wenn in allen Bereichen des täglichen Lebens die Barrieren beseitigt werden. Die Infrastuktur in den Kommunen muss so gestaltet werden, dass jeder Bürger unabhängig seiner Beeinträchtigungen alle Angebote möglichst „ohne fremde Hilfe“ nutzen kann. Inklusive Bildung beginnt schon im Kindesalter. Deshalb wird der Behindertenverband Müritz als Träger öffentlicher Belange schon in die Planung von Neubauten bzw. Umgestaltung von Kitas und Schulen einbezogen.

Einhergehen muss dieser Prozess mit einer umfassenden Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen über alle gesetzlichen Möglichkeiten zur effektiven Umsetzung unserer Forderung. Die Betroffenen wissen oft zu wenig z.B. über Möglichkeiten der Teilhabe mittels eines Träger übergreifenden persönlichen Budgets, das mit Assistenzleistungen den Eingliederungsprozess fördert ohne eine Bevormundung darzustellen.

Das Anliegen der Beratungsstelle des Behindertenverbandes Müritz ist es, besonders Eltern über diese Möglichkeiten aufzuklären und die Antragstellung zu begleiten. Ein höchstmögliches Niveau der Bildung ist die Grundlage für den Einstieg in das Berufsleben. Das gilt in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung. Das Überwinden vieler bürokratischer Hürden verbunden mit der Erstellung einer korrekten Diagnose, der Organisation optimaler therapeutischer Maßnahmen und die tägliche Absicherung von Pflege und Betreuung erfordern sehr viel Kraft und Durchhaltevermögen von Betroffenen und deren Angehörige, um dieses elementare Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in jeder Phase des Lebens durchzusetzen.

Eltern von Kindern mit Behinderung und Betroffene schilderten Ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben mit allen Höhen und Tiefen. Es reifte die Erkenntnis, dass die umfassende Kommunikation aller in diesem Prozess beteiligter Personen und Institution die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Inklusion sind. Auszuschöpfen sind dafür alle gesetzlichen Möglichkeiten der Finanzierung von erforderlichen technischen Hilfsmittel und die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Kostenträger und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

Die Beseitigung baulicher Barrieren ist eine ständige Forderung und Grundvoraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen z.B. Behörden, Kultureinrichtungen, Freizeitanlagen, Tierparks, Nationalpark u.a. Die Berücksichtigung der DIN-Normen für das barrierefreie Bauen sind konsequent umzusetzen. Der Behindertenverband Müritz e.V.als Träger öffentlicher Belange erarbeitet für Planungsvorhaben Stellungnahmen zur Barrierefreiheit. In der Vergangenheit wurden mehrheitlich Stellungnahmen zu Baumassnahmen im öffentlichen Bereich angefordert. Seit 2023 führen wir fast doppelt so viele Beratungen zur Schaffung barrierefreien Wohnraumes durch. Auch das werten wir als ein Zeichen dafür, dass zunehmend selbstbestimmtes Lebens ermöglicht werden soll.

Für die Erreichbarkeit ist der Ausbau bzw. die Erhaltung des ÖPNV besonders im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Es reicht nicht, dass halbherzig gestaltete Haltestellen entlang der Straßen entstehen. Es müssen auch barrierefreie Zuwegungen für die Erreichbarkeit geschaffen werden. Die Umsteigemöglichkeiten müssen so großzügig geplant werden, dass mobilitätseingeschränkte Bürger diese nutzen können. Besonders wichtig ist die technische Ausstattung der Züge mit Rampen/Schienen und der Einsatz von Niederflurbussen für eine selbständige Nutzung des ÖPNV. Innerhalb der Züge müssen Toiletten uneingeschränkt nutzbar sein. Wichtig sind ausreichende Stellplätze für Rollstühle mit Berücksichtigung von Lademöglichkeiten für Elektrorollstühle.

Alle diese genannten Massnahmen müssen in einem ständigen Dialog mit allen Beteiligten kontinuierlich diskutiert und in abrechenbaren Zeiträumen umgesetzt werden. Eine Inklusive Gesellschaft bietet allen Bürgern die besten Möglichkeiten für die Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ein vollwertiger Teil der Gesellschaft zu werden ohne Ausgrenzung und Diskriminierung.

Inklusion gemeinsam gestalten- selbstbestimmt und würdevoll

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